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Erlaubnis als Stromversorger erhalten

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass unsere Genossenschaft am 18. Februar vom zuständigen Hauptzollamt die Erlaubnis als Versorger nach § 4 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Nummer 1 des Stromsteuergesetz (StromStG) erhalten hat.

Mit dieser Erlaubnis sind wir nun offiziell berechtigt, Strom als Versorger an Letztverbraucher zu liefern. Gleichzeitig übernehmen wir damit auch die entsprechenden steuerlichen Pflichten nach dem Stromsteuergesetz.

Die Zulassung stellt einen wichtigen formalen Schritt dar:

  • Sie schafft die steuerrechtliche Grundlage für unsere Stromlieferungen und ist ein weiterer Baustein auf dem Weg, regionale erneuerbare Energie direkt und verantwortungsvoll bereitzustellen.