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Stromsteuerbefreiung für unseren Solarstrom
Warum ist unser PV-Strom steuerfrei?
Unser Solarstrom ist von der Stromsteuer befreit, weil er
- in einer Anlage unter 2 MW erzeugt wird und
- im Umkreis von 4,5 km direkt an Unternehmen im Industriegebiet geliefert wird.
Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Stromsteuerbefreiung.
🏷️ Genehmigung & Anzeige
- Für Anlagen bis 1 MW gilt die Erlaubnis automatisch.
- Da wir Strom an ein anderes Unternehmen liefern, gelten wir als kleiner Versorger – eine Anzeige beim Hauptzollamt genügt.
Schriftliche Bestätigung des Hauptzollamts (am 21. November):
Mit Eingang unserer ordnungsgemäßen Anzeige gilt die Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 StromStV als erteilt.
📄 Jährliche Meldung
Bis 31. Mai melden wir die steuerfrei gelieferten Strommengen an das zuständige Hauptzollamt Lörrach.