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Anerkennung als „kleiner Versorger“

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Stromsteuerbefreiung für unseren Solarstrom

Warum ist unser PV-Strom steuerfrei?
Unser Solarstrom ist von der Stromsteuer befreit, weil er

  • in einer Anlage unter 2 MW erzeugt wird und
  • im Umkreis von 4,5 km direkt an Unternehmen im Industriegebiet geliefert wird.

Damit erfüllen wir alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Stromsteuerbefreiung.


🏷️ Genehmigung & Anzeige

  • Für Anlagen bis 1 MW gilt die Erlaubnis automatisch.
  • Da wir Strom an ein anderes Unternehmen liefern, gelten wir als kleiner Versorger – eine Anzeige beim Hauptzollamt genügt.

Schriftliche Bestätigung des Hauptzollamts (am 21. November):
Mit Eingang unserer ordnungsgemäßen Anzeige gilt die Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 StromStV als erteilt.


📄 Jährliche Meldung

Bis 31. Mai melden wir die steuerfrei gelieferten Strommengen an das zuständige Hauptzollamt Lörrach.