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Energy Sharing („Quartiers-Versorgung“)

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II: Renewable Energy Directive) macht in Artikel 22 zu diesen Themen genaue Vorgaben:

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften berechtigt sind,

  • erneuerbare Energie zu produzieren, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen, und zwar auch im Rahmen von Verträgen über den Bezug von erneuerbarem Strom;
  • innerhalb der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft die mit Produktionseinheiten im Eigentum der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft produzierte erneuerbare Energie gemeinsam zu nutzen.

Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht kennt nur Gewinner:

  • Mitglieder der Bürger Energie Ortenau bekommen den Strom zu günstigeren Preisen
  • die Bürger Energie Genossenschaft verkauft den Strom rentabler als zu dem EEG-Einspeisepreis.
  • Die Energiewende kommt gut voran: das Interesse, sich an der Bürger Energie Ortenau zu beteiligen, wird befeuert.

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 war bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. In EU Ländern, wie Österreich, Frankreich und Italien wurde sie in nationale Gesetze umgesetzt. Warum nicht bei uns in Deutschland?

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V hat zusammen mit Partnern zu diesem Themenkomplex im April 2023 ein sehr lesenswertes Positionspapier erstellt.