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Positionspapier für gemeinschaftliche Energieversorgung

BVES und ODH setzen sich für eine gemeinschaftliche Energieversorgung durch Energy Sharing ein

Am 21. Oktober 2024 haben der Open District Hub (ODH)

Was ist der Open District Hub e. V.
Der Open District Hub e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für das Gelingen der Energiewende und die Entwicklung lebenswerter, klimaneutraler Städte und Regionen engagiert. Der Schlüssel liegt im Quartier. Gegenüber den CO2-Einsparmaßnahmen für Einzelgebäude ergeben sich wertvolle Synergieeffekte, zum Beispiel bei der lokalen Erzeugung erneuerbarer Energien und der Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Hierzu bringen wir relevante Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammen.
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und der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES)

BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.

in einem gemeinsamen Positionspapier Stellung zum Thema Energy Sharing bezogen. Dieses Papier reicht von der Definition von Energy Sharing über die Erfolgsfaktoren, den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland hin zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMWK vom 27. August 2024.

Hier das Fazit des Papiers (Zitat):

Der BVES und ODH stellen zusammenfassend fest:
Die Richtlinien der EU, die zumindest Teile des Energy Sharing ermöglichen würden, stammen aus 2018 bzw. 2019. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese nun endlich umzusetzen. Der vorliegende Entwurf ermöglicht dies nur eingeschränkt. Damit Energy Sharing auch in die Praxis kommt, braucht es dringend einige Anpassungen. Mit Blick auf die Ziele sind Klarstellungen im Gesetz erforderlich:

  • Energieversorgergemeinschaften, die nach dem hier definierten Prinzip zum Betrieb dezentraler EE-Energieerzeugungsanlagen vornehmlich für die Deckung des Energiebedarfs der Mitglieder gegründet sind, sind keine Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG.
  • Dies gilt auch, wenn Restmengen aus der Erzeugung ins öffentliche Netz eingespeist oder an Dritte über das öffentliche (Verteil)Netz in einer Entfernung von bis zu 50 km (Luftlinie) geliefert werden.
  • Der Bezug des Stroms durch die Mitglieder aus den Anlagen der Energy-Sharing-Gemeinschaft über das öffentliche Netz ist möglich. Damit verbunden braucht es mindestens eine Überarbeitung der Abgaben-, Umlagen und Steuerbelastung in Verbindung mit der Teilnahme am Energy Sharing oder anderweitige preisliche Vergünstigungen sowie Vorteile für den Zugang zum Elektrizitätsverteilnetz (insb. Niederspannungsebene), etwa die Sicherstellung von Einspeisungen bzw. Bezug, wenn dadurch die Netzstabilität gesichert und auf längere Sicht dazu beigetragen wird, dass eine Netzanpassung oder dessen Ausbau vermieden wird.

Den vollen Wortlaut des Positionspapiers findet man auf der Homepage des BVES.

Neuer Entwurf des BMWK zum Energy Sharing

Ende August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung vorgestellt.